AGBs

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB`s sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen Kundin/Kunden und Ja by Julia Anzengruber als Freie Traurednerin beseitigen. Bei Fragen und Unklarheiten steht Euch Julia Anzengruber als Auftragsnehmerin zur Verfügung. Im Sinne der Gleichberechtigung richtet sich nachfolgender Text an alle Geschlechter gleichermaßen und wurde aufgrund der leichteren Lesbarkeit nicht gegendert.

 

1. Honorare

Diese fallen gemäß des eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebots an. Es handelt sich hierbei um einen Pauschalpreis, allfällige Barauslagen werden natürlich nach vorheriger Absprache gesondert verrechnet. Nach Auftragserteilung erhält das Brautpaar eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung über die vereinbarte Anzahlung. Außerdem erhält das Brautpaar die Unterlagen zur Vorbereitung des Detailgesprächs, welches ca. 2-4 Monate vor dem Trauungstermin stattfindet.

 

Das Brautpaar verpflichtet sich die Unterlagen durchzuarbeiten und die Fragebögen auszuarbeiten, denn dies ist neben dem Detailgespräch die Basis für die individuelle Rede. Während des ausführlichen Detailgesprächs von ca. 1,5 bis 3 Stunden werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares erläutert, sowie der genaue Ablauf besprochen und Details bezüglich Rituale und Bereitstellung der Technik besprochen.

 

2. Buchung

Zahlungsmodus nach einem unverbindlichen Erstgespräch von ca. einer Stunde, dass persönlich in Geboltskirchen, am Telefon oder per Skype/Zoom/Teams etc. stattfinden kann, entscheidet das Brautpaar, ob es Julia Anzengruber als Traurednerin buchen will. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten sind. Diese wird vom Brautpaar sowie von der Auftragsnehmerin Julia Anzengruber unterzeichnet. Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird die vereinbarte Anzahlung fällig.

 

Der vereinbarte Restbetrag wird unmittelbar nach der Trauung an Julia Anzengruber übergeben oder binnen 3 Tagen nach der Trauungszeremonie überwiesen.

 

3. Terminreservierung

Der Termin für die Freie Trauung ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung fixiert. Sollte die Anzahlung nicht im angegebenen Zeitraum bei der Auftragnehmerin eingehen, kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

4. Voraussetzung für die Durchführung der Zeremonie

Die Traurednerin ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da sie sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren kann.

 

5. Dauer

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30 – 60 Minuten liegt – je nachdem wie lange das Brautpaar die Zeit der Trauung ca. wünscht und wie lange mit der Auftragnehmerin vereinbart wird.

 

6. AGB

Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von Auftragnehmerin Julia Anzengruber schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per E-Mail. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und -nehmers (ab Ziffer 8).

 

7. Rücktritte vom Vertrag

Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.

 

8. Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunden)

Ein Rücktritt des Kunden vom geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine Freie Trauung) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) kostenlos möglich. Bei einem späteren Rücktritt verbleibt die Anzahlung in jedem Fall bei der Auftragnehmerin. Bei einer Absage durch den Auftraggeber innerhalb acht Wochen vor dem Trauungstermin verbleibt der Auftragsnehmerin ein weiterer Prozentsatz in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars, sowie allfällige angefallene Barauslagen, da die Rede bis dahin bereits geschrieben wurde und somit der Aufwand der Auftragnehmerin entschädigt wird.

 

Wird die Zeremonie aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Verbote oder sonstigen Geschehnissen verschoben oder abgesagt, so müssen der Auftragnehmerin in jedem Fall sämtliche bis dahin geleistete Aufwände abgegolten werden. Eine Verschiebung der Zeremonie ist selbstverständlich möglich, sofern die Auftragnehmerin zum neuen Datum noch verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Auftragnehmerin gemeinsam mit dem Auftraggeber versuchen einen Ersatzredner zu finden.

 

9. Rücktritt durch der Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen zwei Wochen nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder E-Mail aufzukündigen (Absendetag ausreichend). Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann die Auftragnehmerin ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet. Kann die Auftragnehmerin in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet, sofern die Auftragnehmerin keinen vom Auftraggeber akzeptierten Ersatzredner stellen kann.

 

Wird bei Ausfall der Auftragnehmerin innerhalb von 6 Wochen vorm Trauungstermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 70 % des vertraglich vereinbarten Honorars berechnet. Wenn die Auftragnehmerin einen Ersatzredner stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und die Auftragnehmerin wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.

10. Datenschutz

Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten und Informationen, die im Zuge der Gespräche ausgetauscht werden, werden lediglich zum Zwecke des Schreibens der Rede verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden nach Vertragserfüllung gelöscht, mit Ausnahme der Daten wie Name, Adresse etc. die zur Rechnungslegung notwendig sind. Diese werden für 7 Jahre aus steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt.

 

11. Urheberrecht

Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

 

12. Haftung

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags. Für die Durchführung der Zeremonie gilt künstlerische Freiheit, das bedeutet, die Art der Durchführung der Zeremonie oder Bestandteile können nicht Grund für eine nachträgliche Mangelrüge sein. Für Beiträge anderer Personen im Rahmen der Zeremonie über-nimmt die Rednerin keinerlei Haftung.

 

13. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen

Der Auftraggeber räumt der Auftragnehmerin unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch Julia Anzengruber fotografierten Bilder und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung ein. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen und über alle sonstigen Verbreitungswege wie Internet, zum Zwecke der Werbung. Vereinbart kann selbstverständlich werden, dass keine Gesichter auf den Bildern gezeigt werden, sondern lediglich Dekorationen, Settings und die Auftragnehmerin bzw. Personen von hinten.

14. Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt österreichisches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Linz vereinbart.

 

15. Mündliche Nebenabreden

Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

 

16. Steuer

Die Umsatzsteuer entfällt aufgrund der Kleinunternehmerregelung.